Im Zuge der LVA Daten&Informatik-Recht habe ich einen
Artikel zu freien Software-Lizenzen geschrieben. Dieser wurde nicht reviewt, bietet aber meiner Meinung nach einen guten Überblick und Einblick in das Thema.
Bitte Kommentare und mögliche Fehler hier in den Kommentaren posten.
#1 by panzi on January 5th, 2009
Ist es Absicht, dass der Schwarz auf Schwarz ist? (Jedenfalls in FF3/Linux.)
@Daten & Informatikrecht:
Finde es arg das die so deppat mit’n Wiki umgehn. Man darf Inhalte des Wikis net veröffentlichen, weil man die Einverständnis jedes mitwirkenden Studenten bräuchte. Warum machen die es net von vorn herein CC ähnlich wie die Wikipedia? Ich hab damals anstatt was ins Wiki zu schreiben ein Python Skript geschrieben, welches per LaTeX ein PDF draus generierte, so das ich’s ma ausdrucken konnte, zum Lernen. Dieses PDF durfte ich meinen Mitstudenten nicht zur Verfügung stellen!
#2 by JohannesBuchner on January 6th, 2009
REPLY:
Hmmm … das ist aber “per default” so, dass die Mitwirkenden das Urheberrecht tragen, die DIR-Betreiber schreiben das IMO nur als Hinweis auf die Tatsachen hin, und nicht als ihre eigene Policy, kann das sein? Hättet ihr euch vorher auf eine Lizenz geeinigt für diese Teilseite (die Mitschrift), mit der es veröffentlicht werden kann, hättet ihr kein Problem.
Ich hab natürlich das Problem überhaupt nicht, da ich a) alleiniger Urheber bin, kann alles machen und b) jeder diese Seite aus dem Wiki nehmen könnte, da sie unter 3 Lizenzen steht.
Danke für den Farb-Hinweis, hatte font-color statt color, was im FF2 anscheinend geht o_O.
#3 by panzi on January 9th, 2009
REPLY:
Mein Vorschlag wär eben gewesen, dass wir uns auf eine offene Lizenz im Vornherein einigen. Von der Übungsleitung her. Aber die haben ständig gesagt “das geht aus rechtlichen Gründen nicht” und haben diese Gründe nicht weiter ausgeführt.